Verfahren gegen mazedonische Staatsbürgerin wird am Amtsgericht Greiz eingestellt

Eine 25-jährige mazedonische Staatsbürgerin war am Montag vor dem Amtsgericht Greiz wegen Körperverletzung angeklagt.

Die Frau soll am 20. August 2015 eine ebenfalls aus Mazedonien stammende Frau in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in Greiz mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben. Zudem soll die Angeklagte am 8. September des vergangenen Jahres eine 19-jährige Greizerin vor der Gemeinschaftsunterkunft zunächst ­beleidigt und im Anschluss ­gewürgt haben. Die 25-Jährige wohnt mittlerweile in Erfurt und benötigte für die Durchführung der Verhandlung einen Dolmetscher für Mazedonisch. Zudem wurde ihr eine Pflichtverteidigerin zur Seite gestellt.

Dabei stand der Vorsitzende Richter Hollandmoritz vor dem Problem, dass die Zeugin und Geschädigte des ersten Vorfalls mittlerweile wieder nach Mazedonien abgeschoben wurde und dort nicht für eine Vorladung ­ermittelt werden konnte. Aus pragmatischen Gründen wurde dann zunächst die 19-jährige Zeugin und Geschädigte des zweiten Vorfalls befragt.

Diese bestätigte, dass sie auf dem Weg in die Gemeinschaftsunterkunft vor dem Haus von der Angeklagten abgepasst wurde. Diese habe sie in verschiedenen Sprachen beleidigt und dann unvermittelt gewürgt. An Details konnte sich die Zeugin aufgrund der lange Zwischenzeit aber nicht mehr erinnern und sagte: "Ich sage lieber nichts mehr, als etwas Falsches". Die Angeklagte sei in der Gemeinschaftsunterkunft bekannt ­gewesen und habe sich immer als Chefin des Hauses gegeben.

Für die Klärung des ersten Vorfalls wurde ausnahmsweise die Polizeiaussage der Geschädigten herangezogen. In dieser bescheinigte die Geschädigte der Angeklagten ein permanentes Gewaltpotenzial ihr und anderen Bewohnern gegenüber. Sie habe sich mehrfach bei der Heimleitung beschwert, dort aber keine Hilfe erhalten. Außerdem hätten in dem ­Zimmer sexuelle Exzesse und Drogen die Runde gemacht. Die Pflichtverteidigerin sah in der Aussage den Versuch mittels ­vieler Übertreibungen unbedingt aus dem Zimmer mit der Angeklagten herauszukommen.

Da auch die Staatsanwältin und der Richter Zweifel hegten, einigten sich die Beteiligten auf eine Einstellung des Verfahrens angesichts dessen, dass die Angeklagte bereits wegen Betruges vor dem Amtsgericht Gera verurteilt worden war.

QUELLE: Ost Thüringer Zeitung