ADAC: Mazedonischer Führerschein offiziell in Staatenliste der Fahrerlaubnisverordnung


Wie der ADAC meldet, ist der mazedonische Führerschein jetzt ganz offiziell in der Staatenliste der Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung. Dort ausgestellte Führerscheine können damit prüfungsfrei und ohne Sehtest in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.

In der Staatenliste jedoch, wird das Land als "Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien" geführt.


Erleichterungen für den Erwerb einer deutschen Fahrerlaubnis


Für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis, die in einem Staat erteilt wurde, der in der sog. Staatenliste (Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)) genannt ist, sieht das Gesetz Erleichterungen bei der Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis vor. Zwischen Deutschland und Mazedonien wurde eine Gegenseitigkeitsvereinbarung geschlossen, die zur Aufnahme Mazedoniens in diese Staatenliste geführt hat. Führerscheine des Ausstellungsstaates Mazedonien werden daher ohne theoretische und praktische Führerscheinprüfung umgeschrieben.


Voraussetzung für die Umschreibungserleichterung


Voraussetzung für die Umschreibungserleichterung ist allerdings, dass der ordentliche Wohnsitz zum Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs in Mazedonien lag, der Wohnsitz jetzt in Deutschland ist und die mazedonische Fahrerlaubnis in Deutschland zum Fahren berechtigte. Antragsteller, die nicht seit mindestens 2 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, werden einen Führerschein der entsprechenden Klasse auf Probe erhalten.

QUELLE: ADAC