Die Staatliche Wahlkommission Mazedoniens (SEC) hat eine öffentliche Aufforderung zur Einreichung von Anträgen und Einsichten in die Wählerliste für die im Ausland lebenden Mazedonier, für die vorgezogene Parlamentswahlen im April, veröffentlicht.
In der Aufforderung werden mazedonische Staatsbürger die im Ausland leben, darüber informiert, dass am 12. April vorgezogene Wahlen in Mazedonien stattfinden. Jedoch, dass die Abstimmung für Auslandsmazedonier in den diplomatischen Vertretungen Mazedoniens oder den Konsularbüros schon einen Tag früher am 11. April stattfinden wird.
Wahlliste einsehen und für Wahl anmelden
Die SEC ruft die mazedonischen Staatsbürger auf, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen möchten, die Wählerliste vom 26. Februar bis zum 11. März in den diplomatischen Vertretungen Mazedoniens oder den Konsularbüros einzusehen.
Während der Einsicht sollten sie sich vor der zuständigen Person mit einem gültigen Reisedokument oder einem gültigen (mazedonischen) Ausweis oder ähnlichem (Reisepass) identifizieren können. Die Einsicht kann auch über die SEC-Website erfolgen (Link am Beitragsende).
Anträge zur Einschreibung, Änderung oder Löschung von Daten in der Wählerliste während der öffentlichen Einsichtnahme, sind vom 26. Februar bis 11. März über einen persönlichen E-Mail-Antrag an die SEC zu richten.
Die Mazedonier in der Diaspora, die bei den vorgezogenen Parlamentswahlen wählen möchten, müssen zwischen dem 16. Februar und dem 11. März einen Antrag auf Stimmabgabe stellen. Der handsignierte Stimmzettel sollte den diplomatischen Vertretungen Mazedoniens oder den Konsularbüros in dem entsprechenden Land vorgelegt werden, in dem sie ihren Wohnsitz haben. Ebenso kann dies über die auf der SEC-Website veröffentlichten Webanwendung gesendet werden. (Link am Beitragsende!)
Dies gilt für mazedonische Staatsangehörige, die länger als drei Monate vorübergehend im Ausland wohnhaft sind oder länger als ein Jahr vorübergehend im Ausland arbeiten oder sich dort aufhalten.
Bürger der Republik Mazedonien, die zuvor der zuständigen Behörde ihren vorübergehenden Aufenthalt oder ihre vorübergehende Arbeit im Ausland gemeldet haben, d.h. die Staatsangehörigen, für die das mazedonische Innenministerium MVR Informationen bzw. Angaben über einen vorübergehenden Aufenthalt oder eine vorübergehende Arbeit im Ausland verfügt, reichen nur einen Antrag ein.
Mazedonische Staatsbürger, die ihren vorübergehenden Auslandsaufenthalt oder ihre vorübergehende Arbeit zuvor keiner zuständigen mazedonischen Behörde gemeldet haben, d.h. den Bürgern, für die das mazedonische Innenministerium MVR keine Aufzeichnungen über einen vorübergehenden Aufenthalt oder eine vorübergehende Arbeit im Ausland hat, müssen eine gescannte Kopie der Dokumente als Nachweis des Aufenthalts vorlegen (entweder ein Dokument/eine Bescheinigung oder eine Kopie des Dokuments, das einen vorübergehenden Aufenthalt im Ausland für mehr als drei Monate oder für eine vorübergehende Arbeit oder einen Aufenthalt von mehr als einem Jahr im Ausland nachweist. Oder eine von einer zuständigen Behörde des betreffenden Staates ausgestellte Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis oder eine Kopie von einer Aufenthaltserlaubnis oder Arbeitserlaubnis im Ausland).
Wer ist Wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle mazedonischen Staatsbürger, die ihren letzten Wohnsitz in der Mazedonien angemeldet haben und am Wahltag vorübergehend im Ausland sind, seit mehr als drei Monaten vorübergehend im Ausland wohnhaft sind oder vorübergehend beschäftigt sind oder sich länger als ein Jahr im jeweiligen Land aufhalten - und die vom 16. Februar bis 11. März 2020 Abstimmungsanträge bei der zuständigen Behörde gestellt haben und in der Wählerliste aufgeführt sind.
Bei den vorgezogenen Parlamentswahlen können nur mazedonische Staatsbürger wählen, die vorübergehend beschäftigt sind oder im Ausland wohnen, die einen Stimmzettel eingereicht haben und in der Wählerliste aufgeführt sind. Alle anderen Bürger, die das Wahlrecht haben und keinen Antrag eingereicht haben, werden gemäß ihrem zuletzt gemeldeten Wohnsitz in Mazedonien in den Auszügen der Wählerliste aufgeführt.
Bei den vorgezogenen Parlamentswahlen können nur mazedonische Staatsbürger wählen, die vorübergehend beschäftigt sind oder im Ausland wohnen, die einen Stimmzettel eingereicht haben und in der Wählerliste aufgeführt sind. Alle anderen Bürger, die das Wahlrecht haben und keinen Antrag eingereicht haben, werden gemäß ihrem zuletzt gemeldeten Wohnsitz in Mazedonien in den Auszügen der Wählerliste aufgeführt.
Der Urnengang für Auslandsmazedonier findet, wie erwähnt, am Samstag, den 11. April 2020, von 7:00 bis 19:00 Uhr in den Räumlichkeiten der diplomatischen Vertretungen Mazedoniens oder den Konsularbüros statt.
QUELLE: Vecer (mazedonisch), übersetzt von mazedonien-news.mk