2,7 Promille hinter dem Lenkrad: Deshalb hat sich ein 29-jähriger aus dem östlichen Landkreis vor dem Amtsgericht Pfaffenhofen verantworten müssen. Letztlich gestand er die Tat und muss nun 500 Euro bezahlen. Den Führerschein ist er auch noch einige Zeit los.
Der Angeklagte Filip B. (Name geändert) erzählte vor Gericht zunächst eine Geschichte, die Richter Rüdiger Reng bezweifelte: Er habe sich Anfang des Jahres in einer Wirtschaft mit seinem Bruder und seiner Mutter betrunken, weil seine Schwägerin ein Baby bekam. Zuvor habe er sein Auto nach Hause gefahren und sei 400 Meter zu Fuß zur Wirtschaft zurück gegangen. Insgesamt vier Bier habe er getrunken. Nach der Feier sei er nach Hause gegangen. Dort habe er die Seitentür seines Pkw geöffnet, um sich Zigaretten herauszunehmen: "Da sah ich erst ein helles Licht und dann die Polizei." Mit seinem Auto sei er keinen Meter gefahren. Doch die Beamten waren vorher seinem Auto gefolgt. Sie nahmen ihn ins Krankenhaus mit. Dort wurde bei einer Blutprobe dann ein Wert von 2,7 Promille festgestellt. "Bei 2,7 Promille haben Sie nur vier Bier getrunken? Das ist aber schon sehr unwahrscheinlich", sagte Richter Reng.
Noch ein Umstand verkomplizierte den Fall: Der Bruder des Angeklagten war als Zeuge geladen. Er würde Gefahr laufen, sich strafbar zu machen, sollte er eine Falschaussage machen. "Dann würde ich ihn noch im Gerichtssaal verhaften lassen", erklärte der Staatsanwalt, "wegen Verdunklungsgefahr." Deshalb redeten Richter Reng und der Staatsanwalt eindringlich auf den Angeklagten ein: "Beraten Sie sich mit Ihrem Anwalt und beschränken Sie den Einspruch auf die Rechtsfolgen - nicht aber auf den Strafbefehl insgesamt." Nach einer längeren Verhandlungspause, in der der Verteidiger mit seinem Mandanten sprach, erklärte der Angeklagte dann, dass er dem Vorschlag des Richters folgt und seinen Widerspruch gegen den Strafbefehl auf die Rechtsfolgen beschränkt. Damit räumte er die Alkoholfahrt ohne Einschränkungen ein.
Laut Strafbefehl hätte er 50 Tagessätze zu je 60 Euro zahlen müssen. Nach dem Urteil reduzierte das Gericht die Tagessatzhöhe auf 10 Euro: "Wegen der Einkommenssituation und wegen des geringen Betrages, der ihm aufgrund der Familienverhältnisse verbleibt, sind 10 Euro angemessen." Die Zahl der Tagessätze bleibt gleich. Statt dreitausend Euro muss er nun also 500 Euro zahlen. Dazu kommen aber noch die Gerichtskosten und die Gebühren für seinen Anwalt.
Hart trifft den 29-Jährigen die Tatsache, dass bei seinem mazedonischen Führerschein nun seit seiner Alkoholfahrt ein Sperrvermerk angebracht ist. Das Landratsamt darf ihm noch mindestens fünf Monate keine neue Fahrerlaubnis ausstellen. Danach beginnt erst das medizinisch-psychologische Verfahren zur Begutachtung seiner Fahreignung.