GRECO: Mazedonien hat keine Fortschritte bei der Verhinderung von Korruption unter Abgeordneten und Richtern erzielt


In ihrem jüngst veröffentlichten zweiten Bericht über die Einhaltung der Vorschriften hat die GRECO (Gruppe der Staaten gegen Korruption), eine Organisation des Europarats, erklärt, dass "die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien bei der Umsetzung der Empfehlungen zur Korruptionsbekämpfung unter den Mitgliedern von Parlament, Richter und Staatsanwälte keine Fortschritte erzielt hat."

Der Compliance-Bericht wurde gemäß dem Lagebericht mit zusätzlichen Informationen zur Umsetzung der 19 Empfehlungen der mazedonischen Behörden vom 31. Januar dieses Jahres erstellt.

Die Anti-Korruptionsgruppe des Europarates bezeichnet dies als "wirklich enttäuschend", und fordert die mazedonischen Behörden auf, entschiedenere und gezieltere Maßnahmen zu ergreifen, um die vor viereinhalb Jahren ausgesprochenen Empfehlungen umzusetzen. GRECO kommt zu dem Schluss, dass die Empfehlungen sehr schlecht eingehalten werden, d.h. das Niveau ist "im Allgemeinen unbefriedigend".

Konkret wurden nur sechs der 19 Empfehlungen zufriedenstellend umgesetzt. Von den anderen wurden sechs teilweise implementiert und fünf blieben nicht implementiert.

In Bezug auf die Abgeordneten wurde keine der vorgeschlagenen Änderungen auch nur teilweise umgesetzt, mit Ausnahme der Verabschiedung des Verhaltenskodex für die Mitglieder des Parlaments.

Was die Korruptionsprävention bei Richtern und Staatsanwälten anbelangt, so zeigt der zweite Bericht, dass begrenzte Fortschritte erzielt wurden, und verweist auf die Änderungen des Justizgesetzes, welches im Dezember im vergangenen Jahr und im Mai dieses Jahres angenommen wurden.

GRECO stellte fest, dass für Richter und Staatsanwälte neue Beratungs- und Aufsichtsgremien geschaffen werden müssen, um die Umsetzung ihrer jeweiligen Verhaltensregeln zu unterstützen. Die Antikorruptionsgruppe des Europarates muss diese Verbesserungen jedoch neu bewerten, wenn spezifischere Informationen verfügbar werden.

Im Bereich der Vermögens - und Interessenerklärungen, also der Eintragung von Vermögensgegenständen und Interessenkonflikten, bedauert GRECO, dass für die Stärkung der Kontrollfunktion sowie für einen politisch eigenständigeren Ansatz der Staatskommission für die Korruptionsprävention keine Fortschritte erzielt wurden.

Die Antikorruptionsbeamten des Europarats verweisen auch auf die jüngsten "Kontroversen", als fast alle Mitglieder der Antikorruptionskommission zurückgetreten sind.

Der nächste Bericht wird am 30. Juni 2019 erwartet.