Uni Wien streicht Kulanz für Studenten aus Mazedonien und Drittstaaten


Seit dem Sommersemester 2013 müssen nicht-berufstätige Langzeitstudenten und Nicht-EU-Bürger Studienbeiträge zahlen, erstere pro Semester 363,36 Euro, letztere doppelt so viel. Die Uni Wien hatte damals eine Sonderregelung für Studenten aus Ländern wie Mazedonien, Indien, Bosnien-Herzegowina, Irak, Iran oder Syrien eingeführt, sie mussten nur den einfachen Beitrag in Höhe von 363,36 Euro zahlen.

Diese Regelung fällt nun mit dem Sommersemester 2018 weg. Neue Studenten aus diesen Ländern müssen dann, so wie an allen Unis, 726,72 Euro bezahlen. Jene, die bereits inskribiert sind und Studienleistung nachweisen können, bezahlen weiterhin den reduzierten Betrag. An der Uni begründete man dies auf Anfrage der APA mit dem administrativen Aufwand durch die Sonderregelung und der Klarheit durch eine nun österreichweit einheitliche Regelung.

Weiterhin keine Gebühren müssen Personen aus Entwicklungsländern zahlen und solche, die EU-Bürgern gleichgestellt sind, etwa Konventionsflüchtlinge, Asylwerber, etc. Die Hochschülerschaft an der Uni Wien kritisierte in einer Aussendung die Maßnahme, die erhöhten Studiengebühren würden es jungen Menschen aus Krisengebieten zusätzlich erschweren, sich in Österreich ein neues Leben aufzubauen. Die Studentenvertreter fordern die völlige Abschaffung der Studienbeiträge.