Pelagon: Bestehende Differenzen zwischen Griechenland und der Republik Makedonien im Namensstreit


Trotz intensiver Gespräche zwischen Griechenland und der Republik Makedonien gibt es keine Garantie für eine erfolgreiche Lösung des Namensstreits. Noch gibt es erhebliche Differenzen, welche überbrückt werden müssen.

Die griechische Außenpolitik favorisiert eine Lösung, welche den Namen „Makedonien“ in zusammengesetzter Form mit einer zusätzlichen Spezifizierung für den allgemeinen und uneingeschränkten Gebrauch (erga omnes) beinhaltet. Folgende Vorschläge liegen im Rahmen der UN-Vermittlung unter Leitung von Matthew Nimetz auf dem Tisch: „Republika Nova Makedonija“ („Republik Neu-Makedonien“), „Republika Severna Makedonija“ („Republik Nord-Makedonien“), „Republika Gorna Makedonija“ („Republik Ober-Makedonien“), „Republika Vardarska Makedonija“ („Republik Vardar-Makedonien“) und „Republika Makedonija (Skopje)“ („Republik Makedonien (Skopje)“). Die Republik Makedonien ist ebenfalls bereit eine entsprechende Lösung zu akzeptieren, allerdings mit Einschränkungen. In den Medien wird besonders der Name „Ober-Makedonien“ als Lösungsvariante gehandelt. In den makedonischen Medien wird berichtet, dass es bereits eine Annäherung  bei den Verhandlungen in Ohrid gab, so dass die griechische Seite auf einen zusammengesetzten Namen wohl verzichten würde, und dass sogar eine Übersetzung des Namens zugestimmt werden könnte, jedoch nur bei einer sog. uneingeschränkten Nutzung dieses neuen Namens.

Griechenland fordert im Prinzip die vollständige Ersetzung der Bezeichnung „Republik Makedonien“ durch die neue Bezeichnung, welche dann sowohl in den Außenbeziehungen als auch im Innern der Republik Makedonien gelten soll (erga omnes). Dies hätte dann auch Auswirkungen auf die kulturelle Identität der Republik Makedonien. Die Bezeichnungen für die makedonische Kultur- und Staatsnation (Staatsbürgerschaft) sowie der makedonischen Sprache würden sich entsprechend ändern. Dies würde auch nur durch eine entsprechende Änderung der makedonischen Verfassung umgesetzt werden können, welche Griechenland von der Republik Makedonien fordert.

Die Republik Makedonien lehnt jede Änderung der kulturellen Identität für ihre Mehrheitsbevölkerung ab. Im Innern soll weiterhin der Name „Republik Makedonien“ Anwendung finden. Die Bezeichnungen für die makedonische Nation, Sprache und Staatsbürgerschaft stehen für die Republik Makedonien nicht zur Disposition. Selbst im Falle der reinen Außenbeziehungen möchte die Republik Makedonien die angestrebte Kompromissbezeichnung nur in den Fällen anwenden, in welchen bisher die provisorische UN-Bezeichnung „Frühere Jugoslawische Republik Makedonien“ verwendet wird. In alle anderen Fällen soll die verfassungsmäßige Bezeichnung „Republik Makedonien“ verwendet werden, unter welcher die Republik Makedonien von einer überwiegenden Mehrheit der Staaten auch anerkannt wird. Eine Änderung der makedonischen Verfassung wird ebenfalls abgelehnt, da aus Sicht der Republik Makedonien ein völkerrechtlicher Vertrag ausreichend wäre.

Das sind im Wesentlichen die bestehenden Differenzen zwischen den Regierungen von Griechenland und der Republik Makedonien. Hinzu kommen dann allerdings noch die Vorbehalte der gesellschaftlichen Gruppen und natürlich der Bürgerinnen und Bürger der beiden Staaten. Eine mögliche Lösungsvereinbarung muss in beiden Staaten eine Mehrheit im Parlament erreichen. Im Falle der Republik Makedonien ist noch eine Volksabstimmung vorgesehen.

Ein möglicher Kompromiss könnte sein, dass die neue Bezeichnung der Republik Makedonien nur in ihren Außenbeziehungen und in diesen Fällen uneingeschränkt (erga omnes) gilt. Im Innern der Republik Makedonien würden die bisherigen verfassungsmäßigen Bezeichnungen für den Staat, die Nation, die Sprache und die Staatsbürgerschaft gelten. Allerdings sind dies nur Spekulationen. Noch bestehen die Differenzen und die Lösungsfindung bleibt daher offen.

QUELLE: PELAGON