Kehrtwende: Nach nur zwei Stunden streicht Aegean Airlines Fluglinie Skopje-Athen


Die griechische Fluggesellschaft Aegean Airlines hatte heute bei den mazedonischen Luftfahrtbehörden einen Antrag auf Genehmigung von Flügen in der Wintersaison eingereicht, aber nach zwei Stunden wurde der Antrag zurückgezogen - nachdem schon Pressemeldungen in den mazedonischen Medien die Leser erreichten. Auch wir berichteten gestern, von der Wiedereinführung der alten Linie die von den Griechen einst gestoppt wurde, weil der Name des Flughafens in Skopje den Griechen nicht schmeckte.

Laut der ersten Anfrage wollte Aegean Dienstags und Donnerstags zwischen Athen und Skopje fliegen. "Es gibt keine Erklärung für die Rücknahme des Antrags", erklräte die Agentur für Zivilluftfahrt der Republik Mazedonien.

"Aegean" wollte ab dem 1. November fliegen. Flüge am Donnerstag waren für nachmittags geplant, von Athen würden sie um 16.40 starten mit Landung in Skopje um 17.55. Um 18:25 Uhr wäre der Rückflug nach Athen, der um 19:40 Uhr in Athen hätte landen sollen. Dienstagmorgens sollte es Flüge geben, die um 7 Uhr von Athen starten und um 8:15 Uhr in Skopje landen. Der Rückflug am Donnerstag war um 8.45 Uhr von Skopje aus angesetzt und hätte um 10.00 Uhr in Athen landen sollen.

In den letzten Jahren kündigte die griechische Fluggesellschaft eine Erneuerung der Flugverbindung zwischen den Hauptstädten der beiden Länder an, die vor mehr als 10 Jahren eingestellt wurden. Politische Probleme zwischen den beiden Ländern belasteten auch den Luftverkehr.

Die Webseite von "Aegean" bot gestern die Möglichkeit Flüge ab dem 1. November zu buchen.

Um die Erlaubnis zu betreiben, muss die Fluggesellschaft mehrere Bedingungen erfüllen, darunter: das Ursprungsland hat ein Dokument für regelmäßigen Luftverkehr gemäß dem bilateralen Abkommen geschlossen, eine Mehrheitsbeteiligung und einem wirksame Kontrolle, eine Lizenz für den Betrieb und Zertifikat für die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen für die Durchführung von öffentlichen Flugdiensten, Luftfahrzeugregistrierungsbescheinigung, Radio - Stationslizenz, Lärmzertifikat, Versicherung von Flugzeugen, Passagieren, Gepäck und Waren und Dritten auf dem Boden und im Flugzeug für Lufttüchtigkeit.