Griechen importieren ihren Rassismus nun nach Deutschland

Nun importieren die Griechen ihren Rassismus auch nach Deutschland. Ein griechischer Verein hat ein Problem mit der Namensgebung eines mazedonischen Vereins...


Vor kurzem wurde der "Zentralrat der Makedonen in Deutschland" in Berlin gegründet und vom zuständigen Gericht in Charlottenburg ins Vereinsregister aufgenommen. Dies ist Anlass für die s.g. "Griechische Gemeinde in Düssledorf e.V." eine Beschwerde beim Amtsgericht einzulegen.

Ihrer Ansicht nach dürfe der Zentralrat nicht die Bezeichnung "Makedonen" im Vereinsnamen verwenden. Mit der obskuren und rassistischen Begründung, Zitat: "Makedonier sind die Bewohner Nord-Griechenlands, Makedonien, also Griechen."

Desweiteren versucht der Griechische Verein -in typisch griechischer Manier- die Mazedonier zu negieren und ihre Identität abzusprechen. So behauptet der griechische Verein, der Zentralrat wurde von "Nord-Mazedonier" gegründet. Um dann abwertend, im Stile einer Meldung einer radikalen Partei, noch zu schreiben "die mit Griechen in keiner Verbindung stehen".


Stellungnahme vom Internetportal Makedonien.mk:


Zu den absurden Forderungen und Aussagen der Griechischen Gemeinde in Düssledorf e.V.  wollen wir kurz Stellung nehmen, bevor wir weitere Maßnahmen in betracht ziehen:


1. Die Bewohner Nordgriechenlands sind Griechen. 

Erläuterung: Im griechischen Staat existiert, entgegen der Aussage der Griechischen Gemeinde Düsseldorf e.V., keine Gemeinschaft die als "Makedonier" deklariert werden. Bewohner Nordgriechenlands werden im griechischen Staat als griechische Staatsbürger, mit griechischer Nationalität geführt.


2. Eine Bezeichnung "Nord-Mazedonier" existiert nicht

Erläuterung: Laut dem Leitfaden des mazedonischen Außenministeriums, veröffentlicht nach in Kraft treten des s.g. Prespa Abkommens zwischen Griechenland und Mazedonien, existiert keine Bezeichnung oder Gemeinschaft namens "Nord-Mazedonier" wie die Griechische Gemeinde Düsseldorf e.V. behauptet.

So heißt es in dem Leitfaden, wir zitieren:

Nationality (citizenship): Macedonian/citizen of the Republic of North Macedonia. 
Correct examples: Macedonian ethnic identity; Macedonian language; Macedonian culture; Macedonian territory; Macedonian people; Macedonian history, Macedonian mountains; Macedonian literature; the Macedonian Cyrillic alphabet; Macedonian food; Macedonian churches etc. 
Incorrect: Other adjectival references, including “North Macedonian”, “Northern Macedonian”, “N. Macedonian” and “NorthMacedonian”, should not be used.  


Demnach ergibt sich das Bild, das die Griechische Gemeinde Düsseldorf e.V. keine genaue Kenntnis über die Thematik verfügt. 

Desweiteren, der Versuch der Griechischen Gemeinde Düsseldorf e.V., die Mazedonier mit einer nicht existenten Bezeichnung als "Nord-Mazedonier" zu deklarieren, ist nicht im Einklang mit dem Deutschen Grundgesetz, wonach Selbstbestimmung (und nicht Bevormundung) garantiert ist.

Der eingetragene Verein "Griechische Gemeinde Düsseldorf e.V." verstößt somit gegen ganz klare Richtlinien. Wir werden uns mit unseren Deutschen Experten über mögliche rechtliche Schritte beraten.

3. Mazedonier stehen sehr wohl mit Griechen in Verbindung

Erläuterung: Entgegen dem Wunschdenken eines "ethnisch reinen Griechenlands" die die Griechische Gemeinde Düsseldorf e.V. in ihrem Schreiben vom 19.02.2020 gegenüber Deutsche Behörden propagiert, stehen Mazedonier sehr wohl im Verhältnis mit Griechen.

Gerade das von der Gemeinde erwähnte Nordgriechenland ist Zeugnis dieser Verbindung, aber auch der jahrelangen Unterdrückung. 

Im norden Griechenlands lebt eine beachtliche Anzahl an ethnischer Mazedonier, seit Jahrhunderten, seit Jahrtausenden. Diese leben Tür an Tür mit Griechen, und mehr noch, im Laufe der Zeit (seit Griechenland das südliche Territorium Makedoniens 1913 ins griechische Reich eingliederte) ergaben sich auch Interaktionen zwischen Griechen und Makedoniern, wie Ehen, Verwandschaften, Freundschaften usw.

Hierbei möchten wir aber daran erinnern, dass der griechische Staat bis heute keine ethnischen Minderheiten im eigenem Land anerkennt, und den ethnischen Minderheiten das Recht auf Selbstbestimmung verweigert. Ganz entgegen dem "Europäischen Geiste" werden ethnische Mazedonier (und andere ethnische Gemeinschaften) in Griechenland unterdrückt. Politisch, Kulturell, Sprachlich, ..., unterdrückt! 

Die Griechische Gemeinde Düsseldorf e.V.  scheint dieses, veraltete und auf Nationlismen aufgebaute inkorrekte politische Bild in Deutschland auszuleben, welches nicht im Einklang mit dem Grundgesetz steht. Denn laut dem Deutschen Grundgesetz, herrscht in Deutschland (entgegen dem EU-Land Griechenland) immer noch das Recht auf Selbstbestimmung.

In Deutschland wird das Recht auf Selbstbestimmung vor allem durch Artikel 2 des Grundgesetzes geschützt. Jedem Menschen wird darin das Recht auf die "freie Entfaltung seiner Persönlichkeit" garantiert.

Deshalb rufen wir die Griechische Gemeinde Düsseldorf e.V. auf, ihren Rassismus nicht nach Deutschland zu importieren. Anderweitig sehen wir uns gezwungen rechtliche Schritte gegen die offensichtlich nationalistisch agierende Gemeinde, getarnt als Verein, einzuleiten.


Vereinsname frei wählbar


Wie absurd die Forderungen des griechischen Vereins sind, zeigt ein Auszug aus einer Webseite, die beschreibt, was ein Verein mit ihrem Namen alles darf, da wäre allem voran der Grundsatz DER FREIEN NAMENSWAHL:

Der Grundsatz der freien Namenswahl
Der Verein muss einen Namen haben. Dieser muss auch in das Vereinsregister eingetragen werden (§ 57 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]). Der Name hat nicht nur eine Kennzeichnungs- und Ordnungsfunktion, sondern es wird mit ihm auch eine gewisse Werbewirkung verbunden.

Grundsätzlich kann ein Verein seinen Namen und gegebenenfalls Namenszusätze frei wählen. Der Namenskern muss nicht zwingend einen Rückschluss auf den Zweck des Vereins zulassen. So ist auch ein Phantasiename zulässig oder ein Name in nicht deutscher Sprache. Hier wird jedoch gefordert, dass lateinische Schriftzeichen genutzt werden.  

Der Verein darf grundsätzlich nur einen Namen führen. Eine Ausnahme gilt, wenn der Verein im Rahmen des Nebenzweckprivilegs eine Firma fortführt. Dann darf der Verein den Firmennamen zusätzlich weiterführen. Der Verein kann jedoch zu seinem Namenskern (zum Beispiel Turnverein) auch einen Namenszusatz (Gründungsjahr oder Ort) wählen.


Mit freundlichen Grüßen

Redaktion
Internetportal Makedonien.mk
1000 Skopje
Mazedonien

Anmerkung: Wir, das Internetportal Makedonien.mk, stehen in keinem Zusammenhang mit dem Zentralrat der Makedonen in Deutschland.