IRZ Unterstützt Reformen in Mazedonien

Pressemeldung der Deutschen Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e.V., IRZ.


Am 17. Dezember 2018 richtete die IRZ in Skopje gemeinsam mit der Vertreterin Mazedoniens vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und der Justizakademie eine Veranstaltung zur Rechtsprechung des EGMR aus. Nach den Grußworten des deutschen Botschafters Thomas Gerberich referierte die ehemalige mazedonische Richterin in Straßburg, Dr. Mirjana Lazarova Trajkovska, zu einer Analyse der bisherigen EGMR-Rechtsprechung und deren Folgen bezüglich Mazedoniens. Diese Analyse war anlässlich der 20-jährigen Mitgliedschaft des Landes im Europarat ausgearbeitet worden. Bei derselben Gelegenheit wurde außerdem eine weitere Ausgabe des Newsletters über Urteile des EGMR mit besonderer Bedeutung für Mazedonien vorgestellt. Der Newsletter erscheint in mazedonischer Sprache sowie der Sprache der albanischen Bevölkerungsminderheit.

Neben Dr. Trajkovska war der ehemalige Präsident des Landesverfassungsgerichtes Sachsen-Anhalt, Winfried Schubert, Referent der Veranstaltung. Zusammen mit den vorgestellten Veröffentlichungen lieferten die Vorträge ein detailliertes Bild von Themenfeldern, die zukünftig noch einer intensiven Bearbeitung bedürfen.

Am darauffolgenden Tag fand ein gemeinsam mit der Nichtregierungsorganisation „Institut für Demokratie“ ausgerichteter Workshop zu Fragen der Einführung einer Verfassungsbeschwerde in Mazedonien teil, bei denen auch die diesbezüglichen Erfahrungen in der Republik Serbien eingebracht wurden, wo die IRZ die Einführung der Verfassungsbeschwerde erfolgreich unterstützt hatte.

Die genannten Veranstaltungen sind, ebenso wie bei selbiger Gelegenheit geführte Gespräche beim Verfassungsgericht, Teil der Aktivitäten der IRZ im Themenbereich der Menschenrechte, der neben dem Themenbereich der Rechtstaatlichkeit einen der Schwerpunkte bei der Implementierung der Westbalkan-Strategie der EU bildet.

Außerdem war zu erfahren, dass die dienstliche Beurteilung von Richterinnen und Richtern nach deutschem Vorbild Eingang in den Entwurf eines neuen Gesetzes über die Gerichte finden soll, das demnächst in die Regierungsberatungen eingebracht werden wird. Dies geht zurück auf Vorschläge der IRZ. Gleiches gilt für verschiedene Anregungen der IRZ zum Entwurf eines neuen Verwaltungsverfahrensgesetzes.

QUELLE: IRZ