Ein mazedonischer Staatsangehöriger wurde von der Bundespolizei der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel überprüft, und auch festgenommen und in einem Eilverfahren zu einer Geldstrafe verurteilt. Unter anderem fand man bei ihm ein gefälschtes Dokument.
Am Sonntag (15.09.2019) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei Berggießhübel (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unweit von Dresden) auf der A17 die Insassen eines grenzüberschreitenden Linienbusses.
Bei der Überprüfung eines mazedonischen Staatsangehörigen (24) stellte sich heraus, dass gegen diesen ein aktueller Haftbefehl vorliegt. Der 24-Jährige wurde wegen Erschleichen von Leistungen zu einer Geldstrafe (173,50 Euro) verurteilt, welche er bisher nicht bezahlt hatte.
Weiterhin bestand gegen die Person nach seiner Abschiebung im Jahr 2018 eine Wiedereinreissperre nach Deutschland. Bei der Überprüfung der Personalien wurde weiterhin bekannt, dass gegen den 24-Jährigen insgesamt vier Aufenthaltsermittlungen in noch laufenden Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls, Erschleichen von Leistungen, Hausfriedensbruch und gefährlicher Körperverletzung, bestehen.
Bei den weiteren polizeilichen Maßnahmen stellten die Bundespolizisten bei dem 24-Jährigen zudem noch eine auf ihn ausgestellte gefälschte bulgarische Identitätskarte sicher.
In einem beschleunigten Verfahren wurde der 24-Jährige mazedonische Staatsangehörige am Montag am Amtsgericht Pirna wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro verurteilt.
QUELLE: Bundespolizeiinspektion Berggießhübel