Die griechische Zivilluftfahrtbehörde hat am Wochenende eine Luftverkehrsrichtlinie (NOTAM) für Flüge aus Albanien und Mazedonien herausgegeben.
Nach Angaben des NOTAM dürfen Flüge von diesen beiden Ländern nach Griechenland nur am internationalen Flughafen Athen Eleftherios Venizelos landen.
Die griechische Zivilluftfahrtbehörde verlängerte auch die vorübergehende Aussetzung von Flügen von und nach der Türkei bis zum 15. August.
Ab dem 28. Juli müssen Passagiere von Flügen von Bulgarien und Rumänien nach Griechenland ein negatives molekulares Testergebnis (PCR) für COVID-19 vorlegen, das bis zu 72 Stunden vor ihrer Einreise nach Griechenland durchgeführt wird. Dies gilt aus wesentlichen beruflichen Gründen nicht für griechische Staatsbürger, ständige Einwohner Griechenlands und Reisende.
Die EU hat auch ihre Coronavirus-Liste für sichere Reisen aktualisiert: Australien, Kanada, Georgien, Japan, Marokko, Neuseeland, Ruanda, Südkorea, Thailand, Tunesien und Uruguay.
Alle Passagiere, die in Griechenland ankommen, müssen mindestens einen Tag vor ihrer Ankunft ein Passenger Locator Form (PLF) ausfüllen, das unter anderem Angaben zu ihrem Abflughafen, der Adresse ihres Aufenthalts und der voraussichtlichen Dauer ihres Aufenthalts in Griechenland enthält. Die Informationen auf dem Formular sind ein Schlüsselelement der Planung des Landes zum Schutz vor der Pandemie und zur Verhinderung der Ausbreitung des Virus.
QUELLE: Greek city times (Englisch), übersetzt von mazedonien-news.mk