In Makedonien sind seit gestern Arzneimittel auf Hanfbasis zulässig und die ersten Produkte sind in Apotheken verfügbar..
Makedonien ist somit das 14. Land in Europa das medizinisches Marihuana legalisiert. Neben Makedonien sind es dreizehn EU-Mitgliedsstaaten - darunter sind Österreich, Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Italien, die Niederlande und Spanien, ist Makedonien das erste Nicht-EU-Mitglied mit einer Freigabe für medizinische Zwecke.
Fortan können makedonische Ärzte Medikamente verschreiben, die weniger als 0,2% Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten, den wichtigsten psychoaktiven Inhaltsstoff der Cannabispflanze, bestätigt die Vorsitzende der makedonischen Arzneimittelzulassungsbehörde, Marija Darkovska-Serafimovska. Auch in Apotheken könne man jetzt THC-haltige Medikamente erstehen. „Diese Maßnahme wird vielen Schwerkranken Menschen in Makedonien helfen, die auf eine Behandlung mit natürlichen Produkten angewiesen sind“, betont sie.
Die Medikamente sind für Krebs- und Epilepsie-erkrankte sowie für Patienten mit Multipler Sklerose zugänglich. „Sie ersetzen keine medizinische Behandlung“, unterstrich Gesundheitsminister Nikola Todorov nach der Parlamentssitzung im Mai, in der das neue Gesetz beschlossen wurde.
Seit gestern ist auch das erste frei erhältliche Produkt "Kanoil" der Firma Replek auf dem Markt, siehe Bilder unten. 10ml des nahrhaften Cannabis Extrakts kosten 2.800 Denar (61,5 Denar = 1€), etwa 47 Euro. Es ist in zwei Varianten erhältlich, als 5% CBD und 7% CBD.
Wann die ersten "richtigen" Medikamente aus Cannabis verfügbar sein werden ist weiterhin offen, Experten gehen von frühestens Ende des Jahres aus.
Wann die ersten "richtigen" Medikamente aus Cannabis verfügbar sein werden ist weiterhin offen, Experten gehen von frühestens Ende des Jahres aus.
Nicht THC haltige Cannabisprodukte sind schon seit längerer Zeit in makedonische Apotheken verfügbar, so z.B. als Salben oder Gel Produkte.
Marihuana-Gebrauch, der über die vorgeschriebenen medizinischen Grenzwerte hinaus geht, ist weiterhin gesetzlich verboten.