Ab dem 15. November eines Jahres fängt in Mazedonien die Winter Saison für die Fahrzeughalter an, ab dann ist das mitführen oder anbringen von Winterausrüstung Pflicht.
Sollte man keine Winterausrüstung wie gesetzlich vorgeschrieben mit sich führen oder am Fahrzeug angebracht haben, stehen eine Geldstrafe von 45 Euro in Mazedonische Denar oder eine negative Registrierung von 25 negativen Punkten an.
Dies heißt:
Für Fahrer von Kraftfahrzeugen bis 3.500 kg gelten ab dem 15.11 die Pflicht Winterreifen an allen Rädern mit einer Mindestprofiltiefe von vier Millimetern aufzuziehen, Sommerreifen sind mit vier Millimeter Profiltiefe ebenso erlaubt dann jedoch ist das mitführen der passenden Schneeketten pflicht, die auch zur Größe der Antriebsräder passen müssen.
Ähnliche Bestimmungen für die Mindest-Winterausrüstung gelten auch für Kraftfahrzeuge mit Allradantrieb (4×4), Winterreifen an allen Rädern mit einem Mindestprofiltiefe von sechs Millimetern oder Sommerreifen mit einer Mindesttiefe von vier Millimetern, sofern der Fahrzeughalter Schneeketten mindestens für die Hinterachse mitführt.
Für Kraftfahrzeuge mit mehr als 3.500 kg sind Winterreifen an allen Rädern pflicht mit einer Mindestprofiltiefe von sechs Millimetern, und auch hier sind Sommerreifen mit einer Mindestprofiltiefe von vier Millimetern erlaubt, sofern passende Schneeketten mitgeführt werden.
Busse und LKWs, die nicht mit Schneeketten ausgestattet werden können, müssen Winterreifen an den Antriebsrädern aufweisen, sowie müssen Fahrzeugwerkzeuge mitgeführt werden.
Die Verpflichtung für das mitführen oder anbringen der Winterausrüstung dauert laut den gesetzlichen Bestimmungen bis zum 15. März des nächsten Jahres.
Wir wünschen gute und sichere Fahrt!
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