Das Verfassungsgericht der Republik Mazedonien hat gestern die Initiative zur Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit vom Parlament beschlossenen Ankündigung des Referendums abgelehnt.
Das Verfassungsgericht wies die von einer nicht im Parlament vertretenen Partei (Levica), einer NGO (Svetski Makedonski Kongres) und einem einzelnen Bürger eingebrachte Initiative, den Parlamentsbeschluss zu prüfen, ab.
Von den insgesamt 9 Richterinnen und Richtern des Verfassungsgerichtes stimmte 7 für den gefassten Beschluss und 2 dagegen. Allerdings sahen die Richterinnen und Richter durchaus Mängel, diese führen jedoch im Ergebnis nicht zur Verfassungswidrigkeit des Parlamentsbeschlusses vom 30. Juli 2018.
Hauptkritikpunkte der ablehnenden Richterinnen und Richter waren, dass die Fragestellung mehrdeutig sei und der Außenminister Nikola Dimitrov keine Kompetenz zur Unterzeichnung des Prespa-Abkommens gehabt habe. Bei der Beurteilung der Richterinnen und Richter dürften auch die internationalen Auswirkungen einer Aufhebung des Referendums eine Rolle gespielt haben.
Die Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgericht waren der Auffassung, dass die parlamentarische Entscheidung über das Referendum vom 30. Juli 2018 nicht mit der Verfassung der Republik Mazedonien, dem Gesetz über Referenden und anderen Formen der direkten Meinungsäußerung der Bürgerinnen und Bürger sowie mit den von der Venedig-Kommission festgelegten europäischen Standards und Praktiken für ein gutes Referendum im Einklang stehen. Sie forderten, dass das Verfassungsgericht die Entscheidung über ein Referendum vollständig aufhebe oder eine am 30. September 2018 getroffene Entscheidung vollständig annulliere.