Neue Bestimmungen: PayPal bald im vollem Umfang in Mazedonien nutzbar


Endlich ist es soweit: Mazedonier werden Online-Bezahldienste wie zum Beispiel PayPal bald im vollem Umfang nutzen können.

Im Jahr 2014 stieß Paypal in den mazedonischen Markt vor, konnte aber von den Verbrauchern in Mazedonien nicht im vollem Umfang angewandt werden. Bisher konnte man nur Zahlungen tätigen, aber keine Umsätze auf seinem Konto verbuchen. Nun soll sich das ändern:

Auf der ordentlichen Tagung am Donnerstag hat der Rat der mazedonischen Nationalbank (NBRM) einen Beschluss zur Änderung der Bestimmungen über die Art und Weise und die Bedingungen verabschiedet, unter denen in Mazedonien ansässige Privatpersonen und Unternehmen (ausgenommen Banken) im Ausland Konten eröffnen und führen dürfen.

Die Änderungen, so die NBRM, ermöglichen den Bürgern und Unternehmen, Konten bei allen ausländischen elektronischen Zahlungsverkehrsdiensten zu eröffnen und zu führen, die ihre Dienste für Einwohner unseres Landes anbieten. 

So können Mazedonier diese Konten ausschließlich für kommerzielle Zwecke nutzen, d.h. für den Kauf und/oder Verkauf von Waren und Dienstleistungen auf elektronischem Wege. Ob und wann Bürger und Unternehmen ein Konto bei einem bestimmten elektronischen Dienst eröffnen können und welche Dienste sie dann nutzen können (ob für Einnahmen oder nur für die Zahlung), entscheidet jeder der Dienste in seinen Geschäftsbedingungen selbst.

"Bei der Erörterung des Beschlusses auf der Tagung wurde unter anderem festgestellt, dass die Liberalisierung der Eröffnung und Führung von Konten bei elektronischen Zahlungsverkehrsdiensten in Zukunft unserer Wirtschaft mehr Vorteile bringen könnte." 


Gleichzeitig wurde betont, dass die getroffene Entscheidung einer der Schritte der Nationalbank zur stärkeren Förderung und Unterstützung des elektronischen Geschäftsverkehrs ist und sich dafür einsetzt, die Vorteile der Finanztechnologien zu nutzen, d.h. Bedingungen für die Waren und Dienstleistungen zu schaffen, die unsere Bewohner im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten um auf dem internationalen Markt zugänglicher zu werden, heißt es von Seiten der Nationalbank in der Mitteilung vom Donnerstag.

Die Diskussion umriss auch die möglichen Risiken für Anwohner, die diese Dienste in Anspruch nehmen werden, vor allem im Hinblick auf die Qualität und Zuverlässigkeit der Dienste.

Auf der Tagung überprüfte und verabschiedete der Rat auch den Beschluss zur Änderung des Beschlusses über die Methode zur Berechnung des jährlichen Gesamtkostensatzes, um den Verbrauchern von Verbraucherkrediten einen besseren Schutz zu bieten.

"Nach der getroffenen Entscheidung müssen die Anbieter von Verbraucherkrediten bei der Berechnung der RTE alle Kostenkategorien berücksichtigen, die dem Kreditnehmer entstehen und für die das Verbraucherschutzgesetz in Verbraucherkreditverträgen nicht von dieser Berechnung erfasst werden soll. Es wird erwartet, dass die geänderte Verordnung die Preisgestaltung für Verbraucherkredite transparenter macht und den Kreditnehmern rechtzeitig umfassendere Informationen über ihre jährlichen Kosten liefert, um einen besseren Schutz zu gewährleisten." informiert die NBRM.

Der Rat hat ferner den Beschluss zur Änderung des Beschlusses über die Methodik zur Bestimmung der Kapitaladäquanz überprüft und angenommen. Die Änderung erweitert die Verpflichtung der Banken, die Eigenkapitalanforderungen für das Gegenparteirisiko und das Abwicklungs-/Lieferrisiko zu bestimmen. 

Im Einzelnen sind die Banken neben der Verpflichtung zur Abdeckung dieser Risiken für die Positionen im Handelsbuch gemäß der Änderung ab dem 1. Januar des folgenden Jahres verpflichtet, Kapital für diese Risiken und für die Positionen im Bankbuch bereitzustellen. Hierbei handelt es sich um Risiken, die in allen Positionen von Finanzinstrumenten vorhanden sind und für Banken als Kapitalmarktentwicklung und Erhöhung der Investitionen der Banken in verschiedene Arten von Finanzinstrumenten an Bedeutung gewinnen würden. 

Diese Änderung ermöglicht eine weitere Harmonisierung mit den Basler Eigenkapitalstandards sowie mit den einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften.