Mazedonier mit gefälschtem bulgarischen Führerschein unterwegs

Pressemitteilung der APS Straubing/Kirchroth.

Am Sonntagvormittag den 26. Januar kontrollierten Beamte der Autobahnpolizeistation Straubing/Kirchroth auf der A3 in Fahrtrichtung Frankfurt bei der Rastanlage Bayerischer Wald Nord einen 31-jährigen Mazedonier aus dem Landkreis Straubing-Bogen. 

Bei der Kontrolle händigte dieser einen bulgarischen Scheckkartenführerschein aus, der von den Beamten der Autobahnpolizeistation Straubing/Kirchroth als Totalfälschung erkannt wurde. 

Der Mann konnte bei der Kontrolle auch keine gültige Fahrerlaubnis vorzeigen. Gegen ihn wurde danach ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, sowie ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet.

Quelle: Pressemitteilung der Polizei



Vereinbarung zur Anerkennung von Führerscheinen zwischen Mazedonien und Deutschland schon 2018 unterzeichnet


Im September 2018 unterzeichneten Mazedonien und Deutschland eine Vereinbarung zur beidseitigen Anerkennung von Führerscheinen.

Wie der ADAC meldete, ist der mazedonische Führerschein seit dem offiziell in der Staatenliste der Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung geführt. In Mazedonien ausgestellte Führerscheine können damit prüfungsfrei und ohne Sehtest in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.

Ein mazedonischer Führerschein ist in Deutschland für Aussiedler aus Mazedonien allerdings auch nach der Vereinbarung nur 6 Monate gültig, beginnend ab dem Tag an dem ein Wohnsitz in Deutschland angemeldet wird.

Voraussetzung für die Umschreibungserleichterung ist, dass der ordentliche Wohnsitz zum Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs in Mazedonien lag, der Wohnsitz jetzt in Deutschland ist und die mazedonische Fahrerlaubnis in Deutschland zum Fahren berechtigte. 

Antragsteller, die nicht seit mindestens 2 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, werden einen Führerschein der entsprechenden Klasse auf Probe erhalten.