Mazedonier ohne gültige Fahrerlaubnis im Firmen-LKW unterwegs

Einem mazedonischen Lkw-Fahrer wurde auf der A 29 im Landkreis Oldenburg die Weiterfahrt untersagt - sein mazedonischer Führerschein ist in Deutschland nicht gültig.


Laut einer kurzen Pressemeldung der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg, war der Mazedonier auf der A 29 in Richtung Oldenburg mit einem Firmen-Lkw unterwegs. Das Fahrzeug gehört zu einer Gerüstbaufirma aus Oldenburg und der Mazedonier befand sich auf dem Weg von der Arbeitsstelle zurück zum Firmensitz.

Bei der Kontrolle stellten die Polizeibeamten der Autobahnpolizei Ahlhorn fest, dass der Fahrzeugführer mit seinem mazedonischen Führerschein nicht dazu berechtigt war, Fahrzeuge in Deutschland zu führen. Zudem war er lediglich im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B, wobei zum Führen eines Lkw die Fahrerlaubnis der Klasse C1 erforderlich gewesen wäre. Dem Mazedonier wurde daraufhin die Weiterfahrt daher untersagt werden.

Im September letztens Jahres unterzeichneten die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Mazedonien einen Vertrag zur Gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine. Mazedonier können nur sechs Monate lang mit ihrem mazedonischen Führerschein ein Fahrzeug in Deutschland führen, nachdem sie ihren sogenannten ordentlichen Wohnsitz nach Deutschland verlegt haben. Jetzt ist die Prozedur zur "Umschreibung des Führerscheins" in eine Deutsche Fahrerlaubnis wesentlich vereinfacht.

QUELLE: Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg, Autobahnpolizei Ahlhorn