Ungarn schmettert Antrag für Auslieferung von Ex-Premier Gruevski ab


Ungarn hat nach einem Urteil des Budapester Gerichts am Donnerstag beschlossen, den ehemaligen Ministerpräsidenten Nikola Gruevski nicht an Mazedonien auszuliefern. Mazedonische Behörden hatten die Auslieferung beantragt.

Das Gericht in Budapest erklärte, die Auslieferungsbedingungen seien nicht erfüllt und lehnte es ab, dem Antrag des mazedonischen Justizministeriums auf Auslieferung von Gruevski nach Mazedonien nachzukommen.

Ungarische Medien hatten am Mittwoch Fotos und Videos von Gruevski im Gerichtssaal veröffentlicht, der eine Sonnenbrille und eine Baseballcap trug.

Einige mazedonische Medien versuchten das Bild so darzustellen, als ob Gruevski von den ungarischen Behörden verhaftet worden sei, da er den Gerichtssaal mit Handschellen, welche er mit einer Jacke bedeckte betrat. Ungarische Medien dagegen stellten richtig, das dies in solche Verfahren übliche Praxis bzw Vorschrift sei, aus Sicherheitsgründen.

Die ungarischen Behörden hatten dem mazedonische Justizministerium letzte Woche mitgeteilt, dass sie das Auslieferungsersuchen erhalten haben.

Nikola Gruevski, der im Rahmen eines fragwürdigen Prozesses unter der Leitung der Sonderstaatsanwaltschaft SJO wegen Amtsmissbrauch zu zwei Jahren Haft verurteilt wurde, floh nach Ungarn, wo er politisches Asyl beantragte. 

Ex-Premier Gruevski besaß zum Zeitpunkt der Verurteilung noch Immunität als Abgeordneter des mazedonischen Parlaments, Beamte des Innenministeriums jedoch wollten ihn zur Haftstrafe abführen. Daraufhin meldete sich Gruevski aus Budapest und gab der mazedonischen Öffentlichkeit bekannt, das er um politisches Asyl gebeten habe, insbesondere habe er diese Schritt vollzogen, da laut seinen Angaben, seine Liquidation in einer der Haftanstalten vorbereitet worden sei.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigte Gruevski jüngst, für die Vorfälle am 27. April 2017 im Parlament verantwortlich zu sein, so dass das Justizministerium ebenfalls ein Auslieferungsersuchen in diesem Zusammenhang in Ungarn beantragte.

Vor kurzem sorgte eine Aussage der Staatsanwältin Vilma Ruskovska für aufsehen, die behauptete, dass "Interpol sich weigert einen internationalen Haftbefehl gegen Gruevski zu erlassen". Interpol jedoch, schmetterte die Behauptung als unbegründet ab, und empfahl dem mazedonischen MVR seine Vorgehensweise zu überdenken. Siehe dazu unseren Bericht hier: Mazedonische Staatsanwaltschaft: Interpol weigert sich Haftbefehl gegen Gruevski zu erlassen