Ex-Richterin: Abkommen mit Griechenland nicht im Namen der Republik geschlossen


Das sogenannte "Abkommen", das am 17. Juni 2018 in Nivici bei Prespa unterzeichnet wurde, wurde nicht im Namen der Republik Mazedonien geschlossen. Diese Vereinbarung ist, wie im Abkommen geschrieben, zwischen der griechischen Republik und einer anderen Partei, für die der Name nicht erwähnt wird, aber durch eine Nummer und Datum ersetzt wird, schreibt die pensionierte Richterin am Obersten Gerichtshof Milojka Kalkashlieva in einem Brief, der in der mazedonischen Zeitung Nova Makedonija veröffentlicht wurde. Tatsache ist, dass Mazedonien rechtlich nichts unterschrieben hat - so die Ex-Richterin.

Die Republik Mazedonien ist ein Land mit einem Namen, in dem das Wort Mazedonien seit ASNOM 1944 die Wurzel des Staates ist - ob mit Zusatz "demokratisch" oder "sozialistisch", aber immer die Republik Mazedonien, ohne irgendwelche Zusätze zwischen der Republik und Mazedonien. 
Bis 1991 war Mazedonien ein Teil der jugoslawischen Föderation, und seit dem 8. September 1991 ist die Republik Mazedonien ein souveräner und unabhängiger Staat mit eigener Verfassung und Gesetzen, die laut Verfassung jeder respektieren muss - dazu gehört auch Zaev, schreibt das englischsprachige Portal MINA die den Brief der Richterin übersetzte. Weiter heißt es:

Gemäß der Verfassung werden die internationalen Abkommen im Namen der Republik Mazedonien vom Präsidenten der Republik Mazedonien geschlossen. Die Regierung könnte, aber nur wenn es gesetzlich festgelegt ist. Der Minister wiederum und der Außenminister können nicht im Namen der Republik Mazedonien als Vertragspartei beim Abschluss eines internationalen Abkommens handeln. Daher kann das Prespa-Abkommen keine Verpflichtungen für die Republik Mazedonien darstellen, da der Name der Republik Mazedonien als Vertragspartei nicht gegeben ist und der Umstand, dass der Außenminister den Vertrag als bevollmächtigter Vertreter der Republik Mazedonien für die zweite Partei unterzeichnet hat. Die Regierung konnte den Minister überhaupt nicht zur Unterzeichnung eines solchen Abkommens ermächtigen, da die Regierung selbst nicht befugt ist, eine Vereinbarung über die Änderung des Staatsnamens zu unterzeichnen.

Dies ergibt sich aus der Verabschiedung des Gesetzes über den Abschluss, die Ratifikation und die Vollstreckung internationaler Abkommen ("Staats-Gazette" Nr. 5/98), welches exakt das Verfahren für den Abschluss internationaler Abkommen durch die Republik Mazedonien festlegt.

Im Interimsabkommen und in den Resolutionen des Sicherheitsrats 817 und 845 geht es auch nicht darum, den verfassungsmäßigen Namen der Republik Mazedonien zu ändern. Die Änderung des Verfassungsnamens und seiner Verwendung erga omnes ist die "kreative" Akzeptanz einer Regierung, deren Machtantritt immer noch fraglich ist und die ausländische Diktate akzeptiert. Niemand hat das Recht, den Namen eines Landes zu ändern, nicht einmal der Staatspräsident, für den der Abschluss internationaler Abkommen keine Grenzen kennt. Selbst der Präsident hat kein Recht, einer ausländischen Nation zuzustimmen, den Verfassungsnamen der Republik Mazedonien zu ändern. Die Verfassung verbietet dies, und internationale Abkommen können nicht ohne eine verfassungsmäßige Grundlage geschlossen werden.

Das abgeschlossene internationale Abkommen muss der Verfassung der Republik Mazedonien entsprechen, und das Parlament darf es nur ratifizieren, wenn es der Verfassung entspricht.

Das Prespa-Abkommen ist kein Vertrag der Republik Mazedonien, lesen Sie den Text sehr sorgfältig. Unser Staat - die Republik Mazedonien - ist in diesem Abkommen unerwähnt. Schauen Sie sich die Archive des Parlaments an und Sie werden sehen, wie viele internationale Abkommen von dem Parlament ratifiziert wurden und jeder einzelne von ihnen trägt unseren konstitutionellen Namen, die Republik Mazedonien. Würden Sie ein internationales Abkommen ratifizieren, in dem die Republik Mazedonien nicht als Unterzeichner auftritt?