Wer ab 2021 in den Schengen-Raum der Europäischen Union, als nicht EU-Staatsbürger, einreisen will, muss zukünftig einen Antrag stellen und darauf warten ob seine Einreise bewilligt wird.
Das neue ETIAS Europäisches Reiseinformations- und ‑genehmigungssystem der EU tritt ab Januar 2021 in Kraft: Dies bedeutet, dass für die Einreise in Schengen-Länder zusätzliche Dokumente erforderlich sind.
Derzeit dürfen Bürger aus 61 Nicht-EU-Staaten ohne Visum in den Schengenraum der Europäische Union für 90 Tage einreisen. Aber aufgrund verschärfter Sicherheitsmaßnahmen entschloss sich die Europäische Union nun dazu, das neue "European Travel Information and Authorization System" (abgekürzt ETIAS) einzuführen.
In Zukunft müssen daher unter anderem Staatsbürger aus dem Balkan-Raum wie Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien oder Serbien eine ETIA-Genehmigung vorweisen, um in die Europäische Union einreisen zu können.
Sicherheitscheck für Drittstaatangehörige
In Zukunft wird das System alle Reisenden aus Nicht-EU staaten bzw Antragsteller darauf überprüfen, ob sie ein Sicherheitsrisiko für den Schengenraum darstellen.
„Das Reisegenehmigungssystem wird Daten erfassen, notwendige Informationen über die Besucher verfolgen und aktualisieren, um zu entscheiden, ob es sicher ist, sie in den Schengenraum einreisen zu lassen“, ist auf der offiziellen Internet Seite der Europäischen Union zu lesen.
Das vollständige elektronische System erlaubt Reisen in den Schengen-Raum und registriert gleichzeitig die Besucher aus jenen Ländern, für welche keine Visumspflicht besteht. ETIAS ist ähnlich dem System der Vereinigten Staaten von Amerika, das ähnliche Ziele verfolgt.
Wie stellt man einen Antrag auf Einreise in den Schengen Raum?
In Zukunft braucht man eine Genehmigung für eine Einreise in den Schengen Raum, welche man online beantragen kann. Das einzige Dokument das der Antragsteller hierfür benötigt, ist ein gültiger Reisepass.
Laut den ersten Informationen über das neue Verfahren soll das Ausfüllen des Antragsformulars nicht länger als 10 Minuten dauern. Bei Minderjährigen Personen ist der Antrag durch den Erziehungsberechtigten zu stellen.
Abhängig vom Herkunftsland müssen dann unterschiedliche Daten angegeben werden, wie zum Beispiel:
- Vorname
- Familienname
- Geburtsname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Informationen bezüglich der Staatsangehörigkeit
- Adresse
- E-Mailadresse und Telefonnummer
- Ausbildung und Arbeitserfahrung
- erstes EU-Land, in das der Antragsteller beabsichtigt zu reisen
- Fragen zu Berechtigung und Hintergrund, die auf den Gesundheitszustand, Reisen in Kriegsgebiete oder Regionen, in denen der Antragsteller abgeschoben oder ausgewiesen wurde, oder Strafregister abzielen
Bearbeitungsgebühr und Gültigkeit
Geplant ist, dass man für die Ausstellung einer Reisegenehmigung durch das ETIAS-System rund 7 Euro Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen wird. Nach Bezahlung erfolgt dann der Autorisierungsprozess.
Aber nicht bei jeder Reise ist ein Antrag von Nöten: Nach der Genehmigung des Antrages kann man für 3 Jahre, oder bis zum Ablauf des Reisepasses in den Schengenraum einreisen.
Die Änderung wurde schon 2017 angekündigt und verschiebt sich von 2020 auf Januar 2021, wir berichteten in unserem Beitrag: Neue Regelung: EU-Einreisebewilligung für mazedonische Staatsangehörige
Weitere Informationen zum neuen System ETIAS: ETIAS – Europäisches Reiseinformations- und ‑genehmigungssystem